Dürfen Bestätigungsmails als Werbung gewertet werden?
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) München gelten E-Mails zur Bestätigung über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern bereits als einwilligungsbedürftige Werbung.
Mit diesem Urteil sorgt das Gericht nach Auffassung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen. Der Verband befürchtet das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren beim Newsletterversand.
Der BVDW spricht sich für die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Nur ein BGH-Urteil könne die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Sicherheit für deutsche Unternehmen bezüglich der Kommunikation über E-Mails und Newsletter herbeiführen.
Mit dem aktuellen Urteil sorgt das OLG München für Unsicherheit in allen deutschen Unternehmen, welche aktives E-Mail-Marketing betreiben. Nach unserer Auffassung führt die Argumentation des Gerichts zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass Werbenden und damit allen Versendern von Newslettern die einzige Möglichkeit, eine beweissicher dokumentierte Einwilligung überhaupt einzuholen, genommen wird. Die richterliche Entscheidung entspreche nicht den derzeitigen Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation. OLG München; Az. 29 U 1682/1
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Quelle: Absatzwirtschaft
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